Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie bedeutet eine Behandlung mit Einflussnahme auf die Seele. Alle Eindrücke und Erlebnisse hinterlassen Spuren im Körper und in der Seele. Die Psychotherapie ermöglicht den Zugang zum inneren Erleben und erforscht das Zusammenspiel von Empfinden, Lebenserfahrung und Umwelteinfluss.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten orientieren sich bei ihrer Arbeit an ihrer Wahrnehmung, ihren Erfahrungen, ihrem Wissen und an wissenschaftlichen Maßstäben, die anerkannte Vorstellungen von seelischem Leid und psychischen Störungen umfassen. Während die Psychotherapie mit Jugendlichen und Erwachsenen ihren Schwerpunkt auf das Gespräch legt, Kindertherapeutinnen und Kindertherapeuten ihre jungen Patientinnen und Patienten überwiegend im Spiel beobachten und erleben, nimmt die Beziehung zwischen der Therapeutin bzw. dem Therapeuten und der Patientin bzw. dem Patienten eine bedeutende Rolle in jeder Behandlung ein. Die Motivation zur Therapievorstellung bleibt vielleicht lange Zeit ambivalent, aber das Gefühl „jetzt weiß ich nicht mehr weiter“ kann ausschlaggebend für den Entschluss sein, Veränderungen mit professioneller Unterstützung bei sich selbst einleiten zu wollen.

Wenn wir in Kontakt mit uns selbst sind und Kontakt zu anderen Menschen aufnehmen können, fühlen wir uns durch spannende Erlebnisse in einer ereignisreichen Welt angeregt. Wir machen die Erfahrung mit oft gegensätzlichen inneren Kräften im Gleichgewicht zu sein. Wir spüren, dass wir uns anderen vertrauensvoll zuwenden möchten, unsere Gefühle ausdrücken können, empfinden Freude und Lebendigkeit.

Übersteigen jedoch die Spannungen zwischen Bedürfnissen und Anforderungen die eigenen Bewältigungsstrategien oder erscheinen über eine längere Zeit anhaltend, leiden wir, fühlen wir uns eingeschränkt und mit vielfältigen Problemen konfrontiert. Das Durchleben von Entwicklungsphasen erscheint gehemmt, blockiert, kann nicht abgeschlossen werden oder wird gar übersprungen. Durch schmerzhafte Erfahrungen, Konflikte und Krisen sind Reifephasen leicht störbar und wir werden vorübergehend oder langfristig aus dem Gleichgewicht gebracht.

Kinder könnten dann befürchten die Personen, die sie lieben, zu verlieren, entwickeln möglicherweise ein gesteigertes Verlangen nach Liebesbeweisen oder geraten in Konflikt mit anderen, die ihre Forderungen nach Zuneigung nicht erfüllen oder zu erfüllen scheinen. Wenn Kinder sich in dieser komplizierten Welt nicht mehr zurechtfinden, neigen sie manches Mal zu einem Verhalten, das mehr Schwierigkeiten erzeugt, z.B. zu heftigen Wutausbrüchen oder das verzweifelte Klammern an die Mutter. Werden frühere Entwicklungsaufgaben nicht zufriedenstellend gelöst, können Reifungs- und Beziehungskrisen in psychische Auffälligkeiten übergehen und mit Relevanz für das Erwachsenenalter beginnen.

Im Vergleich zu förderlichen Phasen in unserem Leben stellen wir fest, dass entweder unser Umfeld oder wir uns selbst als „nicht normal“ empfinden oder „etwas nicht stimmt“. Dabei schätzt jede Person „Normalität“ gemäß ihrer eigenen Norm sowie die sie prägenden sozialen Normen selbst ein. Da wir in Gruppen aufwachsen und stets im Austausch mit dem uns umgebenden Umfeld sind, beeinflussen uns gesellschaftliche und kulturelle Einflüsse in Form von Gewohnheiten, Medien, Gesetzen und dem Zeitgeist gleichermaßen.

Die Psychotherapie richtet sich nach dem persönlichen Anliegen der Betroffenen oder des Betroffenen, hat Linderung von Beschwerden oder das Bewusstwerden von unbewussten Verhaltensmustern, aber vor allem das Stärken des Menschen in seiner Selbstsicherheit, Ausgeglichenheit und Kreativität zum Ziel. Hinter den Äußerungen eines Kindes können manchmal ungeahnte und geheimnisvolle Gründe erkannt werden und dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind verbessert werden. In einer oft mühsamen Auseinandersetzung mit der Realität müssen Erwachsene bisweilen unerfüllbare Träume aufgegeben, andererseits kann endlich das bisher unmöglich Erscheinende umgesetzt werden.

Behandlungsbereiche

Die Anlässe, die zu einer Vorstellung in einer psychotherapeutischen Praxis führen, können vielfältig sein. Häufig sind es Krisen, Traumata oder länger andauernde Stresssituationen, die eigene Bewältigungskompetenzen übersteigen und in der Folge zu psychischen Symptomen oder/und körperlichen Reaktionen und somit zu unterschiedlich starker Einschränkung im täglichen Leben führen. In jedem Fall sind es Probleme, die eine Überforderung darstellen und alleine nicht mehr gelöst werden können.
In unserer Praxis behandeln wir das ganze Spektrum dieser Symptome und –psychischen- Störungen. Die folgenden Problembereiche zählen neben anderen Krankheitsbildern zu den häufigsten Vorstellungsanlässen in unserer Behandlungspraxis:

  • Angststörungen (z.B. Panikstörungen, spezifische Phobien, soziale Ängste, Prüfungsängste)
  • Depressive Störungen
  • Anpassungsstörungen (u.a. bei einschneidenden Lebensereignissen, Sinn- und Lebenskrisen, Trennungssituationen und Verlusterlebnissen, Coming-Out)
  • Posttraumatische Störungen
  • Essstörungen und Körperschemastörungen
  • Zwangsstörungen (z.B. Kontroll-, Waschzwänge, Zwangsgedanken)
  • Aufmerksamkeitsstörungen
  • Aggressives Verhalten
  • Enuresis und Enkopresis
  • Schlafstörungen
  • Sprachstörungen (u.a. Stottern und Mutismus)
  • Lern- und Arbeitsstörungen
  • Autistische Spektrumsstörungen
  • Psychosomatische Störungen
  • Schmerzstörungen
  • Beziehungs- und Persönlichkeitsstörungen, hier u.a. abhängige Persönlichkeitsstörungen, selbstunsichere oder Borderlinepersönlichkeitsstörungen
  • Burn-Outsyndrom
  • Sexuelle Störungen
  • Psychotische Störungen

Ein weiterer Arbeitsbereich ist die Begleitung von Transmännern und Transfrauen (Transgender) im Alltagstest und im Prozess zur Geschlechtsangleichung.

Behandlungsmöglichkeiten

Die Kognitive Verhaltenstherapie und die Analytische Psychotherapie sind beide von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen anerkannte Verfahren zur Behandlung seelischer Störungen.

Kognitive Verhaltenstherapie

Die Kognitive Verhaltenstherapie integriert die beiden Ansätze der Verhaltenstherapie und der Kognitiven Therapie. Albert Ellis und Aaron T. Beck haben in den 50er Jahren die grundlegenden theoretischen Modelle dazu entwickelt, welche später z. B. von Michael Mahoney und Donald Meichenbaum in den 70er Jahren ergänzt wurden. Das therapeutische Verfahren basiert auf der Beobachtung und der Analyse von Verhalten, den Methoden der wissenschaftlichen Forschung und der experimentellen Psychologie. Die Schematherapie wurde von Jeffrey E. Young in den 80ern entwickelt und gehört zur „dritten Welle“ der kognitiv-verhaltenstherapeutischen Ansätze.

In der Kognitiven Verhaltenstherapie wird davon ausgegangen, dass Verhalten und auch Fehlverhalten durch Erfahrungen erworben wurden und somit erlernt sind. Symptome werden als Probleme verstanden, die durch innere und äußere Bedingungen sowie kognitive Prozesse entstanden sind. Einen besonderen Stellenwert in der Behandlung nimmt die Beschäftigung mit der Auswirkung von Gedanken, Fantasien und Einstellungen auf Gefühle und Verhalten ein.

Bei Kindern und Jugendlichen ist oftmals eine multimodale Therapie mit paralleler Eltern- und Familientherapie notwendig, um die häufig bereits seit vielen Jahren vorliegenden Probleme behandeln zu können. Die Therapeutin und der Therapeut vermitteln jüngeren Kindern in altersgerechter Form mithilfe von z.B. spezifischen Trainingsprogrammen die Verwendung von Lernmaßnahmen zum Auf- und Abbau von komplexen Verhaltensmustern. Ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene können von kognitiven Maßnahmen zur Veränderung von Überzeugungen, Wahrnehmungs- und Handlungsmustern profitieren. Die Kognitive Verhaltenstherapie bietet anhand einer symptomzentrierten Zielsetzung, von handlungsorientierten Maßnahmen und einer Vielzahl Gesprächs- und imaginativer Techniken einen konkreten Rahmen zur Beeinflussung unterschiedlicher Ebenen von Verhalten.

Analytische Psychotherapie

Die Analytische Psychotherapie basiert vorrangig auf den von Sigmund Freud (1856-1939) begründeten Konzepten der Psychoanalyse. Klassische Entwicklungstheorien sind während der letzten 30 Jahre durch die Bindungstheorie, psychoanalytisch orientierte Säuglings- und Kleinkindforschung und Mentalisierungskonzepte erweitert worden.

Symptome werden als Ausdruck einer psychischen Erkrankung gesehen, deren Entstehen auf das Wirken von unbewussten (Bewusstseinszustand, über den es kein Wissen gibt) Faktoren zurückgeführt werden. Eine psychoanalytische Therapie versucht die den Symptomen zu Grunde liegenden unbewussten Entstehungsbedingungen aufzudecken.

Das Erforschen dieser unbewussten Vorgänge kann z.B. im freien Spiel mit dem Kind als schöpferische Möglichkeit gesehen werden, um Gefühle und Fantasien in der Auseinandersetzung mit der inneren und äußeren Realität zu entdecken. Während Therapeutin bzw. Therapeut und Kind gleichermaßen am Spiel teilhaben, wiederholt das Kind im Spiel das Erlebte und die Therapeutin bzw. der Therapeut arbeitet an der Umwandlung des Spiels. Beim Malen kann Bewusstes und Unbewusstes sichtbar werden und in der Beziehung zur Therapeutin und zum Therapeuten kommuniziert werden. Es stellt eine Möglichkeit dar sich angstfrei der inneren Bilderwelt zuzuwenden. Manchmal berichten Kinder und Jugendliche von ihren Angst- und Sorgenträumen, die zusammen betrachtet und reflektiert werden können. Jugendliche finden in der Psychotherapeutin und im Psychotherapeuten ein Gegenüber, die bzw. der -ohne kritisch zu bewerten- zuhört und belastende Gefühle aushält. Die Berücksichtigung verdrängter Bedürfnisse kann dabei hilfreich sein sich selbst besser zu erkennen, zu regulieren und eine gesunde Konfliktlösung zu entwickeln.

Behandlungsablauf und Kostenübernahme
Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?
Gesetzlich versicherte Patienten (w/m/d)

In unserer Praxisgemeinschaft arbeiten ausschließlich niedergelassene Psychotherapeuten (w/m/d). Die Kosten einer Psychotherapie werden vollumfänglich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Eine Zuzahlung ist nicht erforderlich. Wir benötigen lediglich ihre aktuell gültige Krankenversicherungskarte. Eine Überweisung ist ebenfalls nicht notwendig.

Privat oder über die Beihilfe versicherte Patienten (w/m/d)

Liegt eine Versicherung über eine Private Krankenkasse vor, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung über die gültigen Bedingungen bzgl. der Kostenübernahme einer Psychotherapie. Je nach Versicherungsunternehmen und Vertrag existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen.

Patienten (w/m/d), die über die Beihilfe versichert sind, erhalten durch diese eine vollständige Kostenübernahme.

Selbstzahler (w/m/d)

Sie können die Kosten einer Psychotherapie auch aus eigenen Mitteln tragen. Wir rechnen die erbrachten Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (w/m/d) (GOP) ab.

Wie ist der Ablauf vor Beantragung einer Psychotherapie?

Vor Beginn einer Psychotherapie findet zunächst eine so genannte Psychotherapeutische Sprechstunde statt. Diese kann bei Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen (bis zum 21. Lebensjahr) bis zu maximal 10 Einheiten á 25 Minuten stattfinden, bei Erwachsenen bis zu 6 Einheiten á 25 Minuten. Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient zur Abklärung des Behandlungsbedarfs. In der Sprechstunde wird festgestellt, ob der Verdacht auf eine behandlungsrelevante psychische Erkrankung vorliegt oder ob andere Hilfsmöglichkeiten besser geeignet sind (z.B. Aufnahme in eine Klinik, Tagesklinik, Beratungsstelle, Abklärung durch ärztliche Kollegen etc.), um die derzeitigen Schwierigkeiten zu behandeln.

Ebenfalls wird innerhalb der Sprechstunde abgeklärt, ob die Behandlung in unserer Praxis stattfinden kann oder ob eine anderweitige Anbindung bei Kollegen (w/m/d) indiziert ist.

Im Anschluss finden Probesitzungen (Probatorische Phase) statt. Hierbei überprüfen wir, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist. Wir erläutern Ihnen die Vorgehensweise, stimmen Therapieziele und die Behandlungsplanung, sowie die voraussichtliche Dauer mit Ihnen ab. Zusätzlich finden diagnostische Untersuchungen statt, um die Behandlungsplanung so gut wie möglich auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.

Was ist eine Akutbehandlung?

Im Falle einer dringlichen Krise, dient die Akutbehandlung als schnelle Intervention, um direkt nach 50 Minuten Sprechstunde mit einer Behandlung beginnen zu können. Die Akutbehandlung ist im Regelfall nur für gesetzlich versicherte Patienten (w/m/d) vorgesehen. Es sind max. 24 Einheiten á 25 Minuten möglich. Die Leistungen der Akutbehandlung werden auf eine evtl. später stattfindende Psychotherapie angerechnet.

Wie wird eine Psychotherapie beantragt?

Entscheiden Sie sich und Ihr behandelnder Psychotherapeut(w/m/d) für eine Psychotherapie, muss diese bei der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle beantragt werden. Dazu ist ein unterschriebener Therapieantrag von Ihnen und dem Psychotherapeuten (w/m/d) sowie ein Konsiliarbericht eines Arztes (w/m/d) erforderlich. Wenn eine Langzeittherapie (mehr als 24 Therapieeinheiten) erforderlich ist, schreibt der behandelnde Therapeut (w/m/d) zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit einer längerfristigen Psychotherapie. Dieser wird in einem geschlossenen Umschlag chiffriert an einen externen Gutachter durch Ihre Krankenkasse übermittelt. Nach Eingang des Antrages prüft die jeweilige Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle, bei Langzeittherapien auch unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt Ihnen dies schriftlich mit. Für Privat Versicherte Patienten (w/m/d) gelten evtl. andere Regelungen.

Wie viele Therapiestunden werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen?
Bei Kindern und Jugendlichen

Verhaltenstherapie:

Kurzzeittherapie (1): 12 Einheiten Einzelsitzung und 3 Einheiten Bezugspersonenstunden
Kurzzeittherapie (2): 12 Einheiten Einzelsitzung und 3 Einheiten Bezugspersonenstunden
Langzeittherapie insgesamt: 60 Einheiten Einzelsitzung und 15 Einheiten Bezugspersonenstunden
Fortführung: 20 Einheiten Einzelsitzung und 5 Einheiten Bezugspersonenstunden
Maximale Sitzungszahl: 80 Einheiten Einzelsitzung und 20 Einheiten Bezugspersonenstunden

Analytische Psychotherapie:

Kinder (die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben):
Kurzzeittherapie (1): 12 Einheiten Einzelsitzung und 3 Einheiten Bezugspersonenstunden
Kurzzeittherapie (2): 12 Einheiten Einzelsitzung und 3 Einheiten Bezugspersonenstunden
Langzeittherapie insgesamt: 70 Einheiten Einzelsitzung und 17 Einheiten Bezugspersonenstunden
Fortführung: 80 Einheiten Einzelsitzung und 20 Einheiten Bezugspersonenstunden
Maximale Sitzungszahl: 150 Einheiten Einzelsitzung und 37 Einheiten Bezugspersonenstunden

Jugendliche (die das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben):
Kurzzeittherapie (1): 12 Einheiten Einzelsitzung und 3 Einheiten Bezugspersonenstunden
Kurzzeittherapie (2): 12 Einheiten Einzelsitzung und 3 Einheiten Bezugspersonenstunden
Langzeittherapie insgesamt: 90 Einheiten Einzelsitzung und 22 Einheiten Bezugspersonenstunden
Fortführung: 90 Einheiten Einzelsitzung und 22 Einheiten Bezugspersonenstunden
Maximale Sitzungszahl: 180 Einheiten Einzelsitzung und 45 Einheiten Bezugspersonenstunden

Bei Erwachsenen

Verhaltenstherapie:
Kurzzeittherapie (1): 12 Einheiten Einzelsitzung
Kurzzeittherapie (2): 12 Einheiten Einzelsitzung
Langzeittherapie insgesamt: 60 Einheiten Einzelsitzung
Fortführung: 20 Einheiten Einzelsitzung
Maximale Sitzungszahl: 80 Einheiten Einzelsitzung

Wie viele Therapiestunden werden von der Privaten Krankenversicherung übernommen?

Die Anzahl der erstatteten Therapieeinheiten variiert von Versicherung zu Versicherung und ist zudem abhängig von Ihrem Versicherungspaket.

Wie viele Therapiestunden zahlt die Beihilfe?
Bei Kindern und Jugendlichen

Verhaltenstherapie:
Kurzzeittherapie: 25 Einheiten Einzelsitzung und 6 Einheiten Bezugspersonenstunden
Langzeittherapie insgesamt: 45 Einheiten Einzelsitzung und 11 Einheiten Bezugspersonenstunden
Fortführung 1: 15 Einheiten Einzelsitzung und 4 Einheiten Bezugspersonenstunden
Fortführung 2: 20 Einheiten Einzelsitzung und 5 Einheiten Bezugspersonenstunden
Maximale Sitzungszahl: 80 Einheiten Einzelsitzung und 20 Einheiten Bezugspersonenstunden

Analytische Psychotherapie:
Kinder(die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben):
Langzeittherapie insgesamt: 70 Einheiten Einzelsitzung und 17 Einheiten Bezugspersonenstunden
Fortführung 1: 50 Einheiten Einzelsitzung und 12 Einheiten Bezugspersonenstunden
Fortführung 2: 30 Einheiten Einzelsitzung und 7 Einheiten Bezugspersonenstunden
Maximale Sitzungszahl: 150 Einheiten Einzelsitzung und 37 Einheiten Bezugspersonenstunden
Jugendliche (die das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben):
Langzeittherapie insgesamt: 90 Einheiten Einzelsitzung und 22 Einheiten Bezugspersonenstunden
Fortführung 1: 50 Einheiten Einzelsitzung und 12 Einheiten Bezugspersonenstunden
Fortführung 2: 40 Einheiten Einzelsitzung und 10 Einheiten Bezugspersonenstunden
Maximale Sitzungszahl: 180 Einheiten Einzelsitzung und 45 Einheiten Bezugspersonenstunde

Bei Erwachsenen

Verhaltenstherapie:
Kurzzeittherapie: 25 Einheiten Einzelsitzung
Langzeittherapie insgesamt: 45 Einheiten Einzelsitzung
Fortführung 1: 15 Einheiten Einzelsitzung
Fortführung 2: 20 Einheiten Einzelsitzung
Maximale Sitzungszahl: 80 Einheiten Einzelsitzung

Wie häufig findet eine psychotherapeutische Sitzung statt und wie lange dauert sie?

Im Rahmen einer Verhaltenstherapie findet in der Regel eine wöchentliche Sitzung statt. Diese dauert 50 Minuten. Im Verlauf der Behandlung reduziert sich häufig die Frequenz der Therapieeinheiten bis hin zu einer niederfrequenten Rückfallprophylaxe.

Im Rahmen einer analytischen Psychotherapie können zwei bis drei Sitzungen in der Woche stattfinden. Diese dauern ebenfalls jeweils 50 Minuten.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Dauer einer Psychotherapie variiert je nach Komplexität der Problematik. Im Regelfall beträgt die Dauer einer Psychotherapie zwischen einem und drei Jahren.